Wie in den Medien schon überall zu lesen war, hat sich die Bundesregierung nun zu einem Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht durchgerungen. Was dies für das freie Internet bedeutet, wir sich zeigen, aber “wir” – die Internet-Gemeinde (TM) – sind davon alles andere als begeistert.
Zu den rechtlichen Problemen haben sich bereits Udo Vetter und Thomas Stadler geäußert.
[…] Neben Suchmaschinen sollen nun auch Dienste erfasst werden, die Informationen “entsprechend” aufbereiten. Das dürfte sich vornehmlich gegen Aggregatoren richten, die Pressemeldungen zusammenfassen und auf Endgeräten hübsch aufbereiten. Dienste wie Flipboard oder Rivva etwa.
Davon wird die Welt nicht untergehen, könnte man sagen. Allerdings ist jeder Anwendungsfalls des Leistungsschutzrechts einer zu viel. Das Gesetz schränkt faktisch die Meinungsfreiheit ein. Was zum Beispiel nach dem geltenden Urheberrecht noch als Zitat zulässig ist, wird nun durch das Leistungsschutzrecht kostenpflichtig. Oder sogar verboten. Nämlich dann, wenn sich Verleger dazu entscheiden, nicht die Hand aufzuhalten, sondern Unterlassung zu verlangen. Auch das Mundtot-Machen ist nämlich eine Alternative des Leistungsschutzsrechts.
Fakt ist, dass die Zeitungsverlage knapp 20 Jahre lang keine konstruktive Antwort auf die digitale Herausforderung gefunden haben. Es gibt Stimmen, die meinen, sie haben einfach gepennt. Nun lassen sie sich einen staatlichen Rettungsschirm spannen. Richtig wäre es, sie im Regen stehen zu lassen. “Alte, überholte Geschäftsmodelle” haben nichts anderes verdient.
Zu den Auswirkungen des Gesetzes vermutet Thomas Stadler, “dass Google Verlagsinhalte gezielt aussperrt, sofern es mit dem betreffenden Verlag keine ausdrückliche Vereinbarung gibt”. Dies wäre aber, so Stadler, “kaum im Sinne der großen Verlage, weil ihre Inhalte dann über Suchmaschinen nämlich nicht mehr auffindbar sein werden”.
Mario Sixtus hat den Erklärbär gespielt und das Leistungsschutzrecht in der aktuellen Folge des Elektrischen Reporters behandelt.
Ausführliche Informationen finden sich bei netzpolitik.org und iRights.info.
Abschließend möchte ich noch auf einen Artikel bei perlentaucher.de hinweisen. Da im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht auch immer so schön von der “Kostenlosmentalität” im Internet gesprochen wird und dass diese ein Ende haben müsse, schreiben die Autoren treffend:
[…] Nein, kostenlos ist zunächst einmal das Internet. Alle nutzen es, allein der Zugang kostet Geld. Dass es kostenlos ist, verdankt sich Pionieren aus der freien Software-Bewegung wie Richard Stallman, amerikanischen Universitäten, Tim Berners-Lee, seinerzeit am CERN, dem Fraunhofer-Institut, Linus Torvalds und unzähligen anderen Programmieren, die diese Strukturen aufgebaut und die Öffentlichkeit revolutioniert haben, ohne je auf die Idee gekommen zu sein, dafür die Hand aufzuhalten. Diese Kostenlosmentalität ist es, die von den Repräsentanten der überkommenen Medien verhöhnt wird […]
Das kann man unbesehen so stehen lassen.
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