Vor 2 Tagen hat nun ein US-Kommando fast 10 Jahre nach dem Anschlag auf das WTC im Sept 2001 Bin Laden getötet. Amerika jubelt und die offizielle Welt äußert Freude und Zufriedenheit.
Auf Twitter vermeldet die Bundesregierung folgendes:
O-Ton unserer Kanzlerin: “Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten.”
Mir ist irgendwie nicht nach Jubeln zumute. Ich, und manch andere, Fragen sich immer wieder:
Ist an diesem Tag nur Bin Laden gestorben, oder auch noch was anderes? Vielleicht unser Rechtstaat oder unser Verständnis von Menschenwürde? So twittert Philip Banse:
Udo Vetter kommentiert auf seinem Blog wie folgt:
Wenn Frau Merkel also unverhohlene Freude über die gezielte Tötung eines Menschen äußert, relativiert sie ohne Not verfassungsrechtliche Eckpositionen wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Heute tut sie das für Terroristen und Massenmörder. Morgen macht sie es vielleicht für Serienkiller, übermorgen für Sexualstraftäter. Andere tun es dann irgendwann auch für weit harmlosere Zeitgenossen. Eine passende Schublade lässt sich auch für dich und mich finden, wenn die Dämme mal gebrochen sind.
Ich kann nur sagen: Es geht ihnen nicht alleine so. Richtig ist: Bin Laden ist für den Tod tausender Menschen verantwortlich, insoweit hätte er vor ein Gericht gestellt werden müssen. Auch um der Welt zu zeigen, dass für uns im Westen Rechtstaat und Menschenwürde nicht bloß hohle Phrasen sind, sondern dass wir es auch Ernst meinen.
Gerade als Deutscher sehe ich hier meine Verantwortung, dass man Menschen nicht zu Unmenschen erklären darf. Nicht umsonst lautet der erste Artikel unserer Verfassung:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
In Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es “Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.”
Wir dürfen das nicht vergessen. Auge um Auge ist kein Rechtsstaat. Es ist finsteres Mittelalter.
[update] Kai Biermann hat im neusprech-blog (neusprech.org – gezielte Tötung) auch noch was dazu geschrieben, was ich so unterschreiben kann
This work is licensed under a Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International License.